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Gema Abtrittserklärung usw.

Verfasst: Di 22. Jul 2008, 23:16
von Fabummbumm
Hi Leute,

da der Übergang in die bunte, lustige und höchst professionelle Welt derjenigen die "mit Krach Geld verdienen" (O-Ton Oma) für mich laaaaaaaaangsam fortschreitet stellt sich mir seit neustem des öfteren folgendes Problem:

Ich bräuchte sauber ausformuliert:

1.) Für den Fall, dass ich auf auf einer "Fremdplatte" trommel eine kreative Abtrittserklärung (quasi Musikerquittung). Aber vor allem
2.) eine Abtrittserklärung für den Fall, dass ich Musik für einen Film, Jingle o.ä. geschrieben habe und dem Kunden die Rechte abtrete.

Habt ihr einen Plan wo s so etwas halbwegs vernünftig ausformuliert gibt oder muss ich doch noch kurz ein Jura Studium einschieben?


Viele Grüße

Fabian

Re: Gema Abtrittserklärung usw.

Verfasst: Mi 23. Jul 2008, 08:11
von RainerG
Geh zu einem Rechtsanwalt und lasse Dir dort sowas aufsetzen. Dann ist das Ganze auch juristisch wasserdicht!


MfG
RainerG

Re: Gema Abtrittserklärung usw.

Verfasst: Mi 23. Jul 2008, 19:13
von Josch01
Hi Fabummbumm

Eine Gema Abtrittserklärung ??? ... sowas gibt es nicht !!!

Zu 1.) Wenn ich richtig verstehe trommelst Du ... da hast Du schonmal ganz schlechte Karten, denn das ist keine Tätigkeit im Urheberrechtlichen Sinne - also Nix GEMA ! Was jedoch auch beim trommeln anfällt sind evtl. Leistungsschutzrechte an einer Aufnahme. Diese werden normalerweise durch einen Studiomusikervertrag geregelt und müssen wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben auch vergütet werden - "auf Lau" ist nicht zulässig bzw. anfechtbar.

Zu 2.) Wenn Du für andere Komponierst (also eine Melodie erschaffst - keinen Rhythmus), dann vergibst Du lediglich die Nutzungsrechte an Deiner Komposition, die Urheberrechte bleiben bei Dir. Für die Vergütung der Nutzungsrechte kannst Du selbst sorge tragen in einem Kompositionsvertrag oder spannst eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA oder einen Verlag dafür ein. Spielst Du auch diese Melodie selbst auf einer Aufnahme ein, so sind dort auch wieder Leistungsschutzrechte zu vergüten. Dies ist ja normalerweise bei einer Band der Fall und wird in einem Interpreten bzw. Bandübernahmevertrag geregelt.

Ein Anwalt ist zu empfehlen, kostet aber auch nicht unerheblich Geld (300-400 EUR). Oft reicht aber auch eine kurze Form mit den "Eckdaten" sowas kann auch ein Nichtjurist selbst verfassen ...

Viel Erfolg !

Josch