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Re: Rechtliches - Dokumente für Web-Präsentation

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 20:34
von Josch
Hey Lars,

also ich bin jetzt kein Voll-jurist, aber eingentlich sind AGBs wie der Name schon sagt für "allgemeine Geschäftsbedingungen", wie Zahlungsziel etc. dort sollten (können) keine relevanten Vertragsbedingungen geklärt werden. Meiner Meinung nach gehört das in den Vertrag zur Produktion selbst, dort wird ja auch geklärt wie mit den evtl. anfallenden Leistungsschutzrechten verfahren wird. An dieser Stelle ließe sich ein entsprechender Passus sicherlich besser einbringen.

Josch

Re: Rechtliches - Dokumente für Web-Präsentation

Verfasst: Fr 23. Jan 2009, 19:54
von Herbert
... also solange die Produktion nicht normal veröffentlicht wird (z.B. bei Bewerbungsaufnahmen), brauchst Du unbedingt eine Genehmigung dieses Tonmaterial auf Deine Website zu stellen. Werden diese Aufnahmen aber im regulären Tonträgerhandel angeboten, so ist eine Zustimmung des Künstlers nicht mehr notwendig. Dort reicht dann eine einfache GEMA Lizensierung für Hintergrundmusik (kostet 20EUR im Jahr). Das ist der Fall für Websites, die:

- von Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang zur Information und Präsentation unterhalten werden. (gewerblich meint in diesem Fall, daß mit der Darbietung der Werke kein Gewinn erzielt wird - download - on-demand).
- Musikwerke bis insgesamt 10 Minuten enthalten.
- 2000 Zugriffe im Jahr nicht übersteigen.

Weiteres erfährst Du auf der GEMA Seite unter:

https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkt ... /index.hsp

Herbert

Rechtliches - Dokumente für Web-Präsentation

Verfasst: Mo 19. Jan 2009, 03:02
von Segovia
Hallo,
ich stelle immer ganz gerne ein paar Fotos oder Audioausschnitte von Produktionen auf meine Website. Natürlich nach Klärung etwaiger GEMA-Urheberrechte.
Um nun aber nicht jedes mal beim Auftraggeber nachzufragen, ob er oder sie auch damit auch einverstanden ist, habe ich mir überlegt einen Passus in meine AGBs aufzunehmen in dem steht, dass Fotos von der Produktion sowie Audioausschnitte unter Umständen auf meiner Studiohomepage veröffentlich werden, der Auftraggeber dieser Veröffentlichung jedoch jederzeit widersprechen kann.

Bisher war sowieso immer jeder damit einverstanden, vor allem, weil ich in der Regel noch einen netten Link zur Website des Auftraggebers setzte. Aber wie sieht das rechtlich aus. Ist so ein AGB-Paragraph erlaubt?

Gruß,
Lars