Re: Samplen..
Verfasst: Sa 17. Feb 2007, 20:01
Hallo
Man kann es gar nicht oft genung sagen.
Das samplen und Wiederveröffentlichen, aber auch Bearbeiten von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist illegal.
Hierfür gibt es KEINERLEI Zeitbeschränkungen oder Angaben.
3 Sec, 7 Sec alles quatsch!
Also rein juristisch ist alles geschützt, bei einem einzelnen Abtastpunkt wäre das aber nicht mehr haltbar.
Weiterhin gibt es das künstlerische Mittel der Persiflage, die unter bestimmten Umständen und unter unmissverständlicher Kenntnismachung der persiflierten Quelle zumindest im Kabarret erlaubt ist. In der Musik normalerweise nicht.
Gerade samples wie snares und basedrums unterliegen in jedem Fall einem Urheberrecht und somit auch dem Leistungssschutz des entsprechenden Verlags.
Allerdings muss deine Auflage gross genug sein damit deine Musik auf einzelsamples überprüft wird. Die einzelne snare, zumal verfremdet ist schwer nachzuweisen. Bei kompletten Ausschnitten und vor allem bei chrakteristischen Sounds, bei "Hooks" eines Stückes, melden sich die Besitzer/ Verwerter (zB Gema) schneller als man denkt und einem lieb ist.
Im HipHop ist die gängige Praxis wie folgt: Die drumsets und baselines werden aus nicht geschützten samples zusammengestellt, liegen aber geschützte samples vor so wird i. R. nichts geklärt, solange kein Major hinter der Produktion steht.
Beim eigenltichen "sample" (meist degenerierter uninspirierte Jazzrumpf) eines HipHop Stückes sind selbst die kleinsten Verlage bei kleinen Auflagen stets um eine Klärung bemüht. Erfolgt keine Klärung der Rechtslage werden die entsprechenden Stücke nicht veröffentlicht.
Die notwendige Jura in anschaulichen Kontexten kann man sich für den Anfang im "Handbuch der Musikwirtschaft" aneignen. Einfach mal googeln oder im opac der örtlichen Bibs nachschlagen. Es hilft auch einfach mal eine email an kleine HipHop- oder Houseverlage zu schreiben und mal zu fragen wie die das handhaben.
Gott zum Gruße
Nikita
Man kann es gar nicht oft genung sagen.
Das samplen und Wiederveröffentlichen, aber auch Bearbeiten von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist illegal.
Hierfür gibt es KEINERLEI Zeitbeschränkungen oder Angaben.
3 Sec, 7 Sec alles quatsch!
Also rein juristisch ist alles geschützt, bei einem einzelnen Abtastpunkt wäre das aber nicht mehr haltbar.
Weiterhin gibt es das künstlerische Mittel der Persiflage, die unter bestimmten Umständen und unter unmissverständlicher Kenntnismachung der persiflierten Quelle zumindest im Kabarret erlaubt ist. In der Musik normalerweise nicht.
Gerade samples wie snares und basedrums unterliegen in jedem Fall einem Urheberrecht und somit auch dem Leistungssschutz des entsprechenden Verlags.
Allerdings muss deine Auflage gross genug sein damit deine Musik auf einzelsamples überprüft wird. Die einzelne snare, zumal verfremdet ist schwer nachzuweisen. Bei kompletten Ausschnitten und vor allem bei chrakteristischen Sounds, bei "Hooks" eines Stückes, melden sich die Besitzer/ Verwerter (zB Gema) schneller als man denkt und einem lieb ist.
Im HipHop ist die gängige Praxis wie folgt: Die drumsets und baselines werden aus nicht geschützten samples zusammengestellt, liegen aber geschützte samples vor so wird i. R. nichts geklärt, solange kein Major hinter der Produktion steht.
Beim eigenltichen "sample" (meist degenerierter uninspirierte Jazzrumpf) eines HipHop Stückes sind selbst die kleinsten Verlage bei kleinen Auflagen stets um eine Klärung bemüht. Erfolgt keine Klärung der Rechtslage werden die entsprechenden Stücke nicht veröffentlicht.
Die notwendige Jura in anschaulichen Kontexten kann man sich für den Anfang im "Handbuch der Musikwirtschaft" aneignen. Einfach mal googeln oder im opac der örtlichen Bibs nachschlagen. Es hilft auch einfach mal eine email an kleine HipHop- oder Houseverlage zu schreiben und mal zu fragen wie die das handhaben.
Gott zum Gruße
Nikita