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gvl - produzent und Künstler in einer Person

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 16:12
von jrp
Hallo Zusammen
Ich hatte das grosse glück für eine ARTE duku die Musik machen zu dürfen. War eignetlich mein erster richtiger Job in diesem Bereich.
Es ist ja so, das man als Künstler geld von der GVL bekommt, wenn man zB bei solchen Fernsehproduktionen mitwirkt.
Allerdings nicht als Komponist oder Produzent.
Nur was ist wenn man alles drei in einem ist?
Ich habe ja die musik selbst geschrieben und produziert, habe sie aber auch eingespielt.
Der GVL hab ich schon geschrieben, nur bekam ich von dort statt weiterer infos nur den Standardmitgliedsvertrag zugeschickt.
Hat jemand Erfahrung mit soetwas? Sollte auf der rechnung zB genau stehen was ich im einzelnen gemacht habe?
Vielen Dank!

Re: gvl - produzent und Künstler in einer Person

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 17:32
von Tomte
Soweit ich weiß, muss man dann als Musiker auch explizit bezahlt werden. Evtl. ist es daher formal nötig, Dich selbst zu bezahlen ("Produzent bezahlt Musiker").

Re: gvl - produzent und Künstler in einer Person

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 17:40
von Jovi
Mal nachdenken. Wenn du in einer Firma den Direktor, den Angestellten und den "Raumpfleger" gleichzeitig spielst, hast du auch drei getrennte Steuerkarten, wie es das Finanzamt wünscht und bekommt du dann auch dreifaches Gehalt?

Re: gvl - produzent und Künstler in einer Person

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 18:00
von Ka-ra-o-ke
http://www.berndorff.de/pdf/workshop5.pdf
Wenn man auf drei Hochzeiten gleichzeitig tanzt, wird das nicht alles voll angerechnet.
Es wird doch üblicherweise immer pauschaliert und gekappt.
Da kommt doch immer die Frage: Womit haben Sie sich überwiegend befasst. Und nicht: bitte zählen Sie sorgfältig einzeln auf womit Sie sich befasst haben: Produktionsleitung (Tonmeister), Mundharmonika (blues harp http://de.wikipedia.org/wiki/Richter-Harmonika) gespielt und digital die Bänder mit Pyramix http://www.merging.com/2002/html/pyramix.htm geschnitten.
Genauso, wenn man drei Wohnsitze hat, lautet die Frage doch: Wo haben Sie sich überwiegend aufgehalten? Und nicht 6 Wochen Urlaub auf den Seychellen http://de.wikipedia.org/wiki/Seychellen

Re: gvl - produzent und Künstler in einer Person

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 18:58
von Tomte
Vielleicht kann ja jemand hier auch konstruktiv auf die konkrete Fragestellung eingehen. (Und auch für das Finanzamt kann es u.U. wichtig sein, ob ich nun als Künstler oder als Handwerker oder was weiß ich gearbeitet habe)
Wenn jemand für eine Produktion als Musiker eingesetzt ist und bezahlt wird, hat er evtl. Anspruch auf GVL-Vergütung. Ist er gleichzeitig Produzent, schließt sich das nicht aus. Ich habe von einem Kollegen von einer Produktion gehört, wo er gleichzeitig Tonmeister als auch Musiker war. Die Musiker (und er selbst) wurden (für die Musik) bezahlt und bekamen daher Geld von der GVL. Für den Teil der Musik gab es also GVL.
In dem Fall hier zählt er vielleicht dann auch als 'künstlerischer Produzent'. Aber da sollte man wohl besser die GVL (vielleicht per Telefon?) als dieses Forum fragen.

Re: gvl - produzent und Künstler in einer Person

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 19:53
von UranusEXP
Hi,
die GVL zahlt nur, wenn Leistungschutzrechte berührt sind. Das gilt also v.a. für Tätigkeiten als ausführender Musiker, aber auch als künstlerischer (!) Produzent. Wenn es um Urheberrechte (Komposition) geht zahlt sie nichts.
Die GVL schaut sich den entsprechenden Vertrag an. Solltest du ein pauschales Gehalt für alle Tätigkeiten erhalten haben, wird die GVL nach eigenem Ermessen einschätzen, wieviel von deiner Arbeit leistungschutzrechtlich relevant ist.
Honorare für Tätigkeiten als ausführender Musiker werden zu 100% anerkannt. Als Künstlerischer Produzent meist 50%. Die GVL argumentiert, dass du als Produzent auch Tätigkeiten ausführst, die nicht leistungschutzrechtlich relevant sind.
Es ist deshalb klug, im Vertrag von Beginn an jeweils Vergütungen für die einzelen Tätigkeiten festzulegen. Wirtschaftlich wäre es es natürlich am sinnvollsten, wenn der Betrag für die Tätigkeit als ausführender Musiker am höchsten ist. Bei Produzententätigkeiten ist es auch sinnvoll, wenn aus dem Vertrag klar wird, dass das entsprechende Honorar NUR für die Übertragung der Nutzungsrechte gilt und Produktionskosten anderweitig abgegolten werden. Sonst kann's passieren, dass die GVL erstmal Produktionskosten abzieht und dann von dem Rest 50% anerkennt.
In deinem Beispiel SCHÄTZE ich das so ein:
Sagen wir du hast 9000 EUR pauschal bekommen
- 3000 EUR Komposition
- 1500 EUR (50% von 3000 EUR für Produzent)
= 4500 EUR Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung
Wie gesagt ist eine Schätzung, ich weiss nicht wieviel die GVL für Komposition abzieht. Könnte auch sein, dass sie argumentiert Komposition sei "mehr wert" und zieht gleich mal die Hälfte vom pauscheln Honorar ab. Ich habe da keine Erfahrung, da ich die Verträge immer getrennt mache.
Gruß,
Uranus