Hallo Christine,
Johann Strauß gehört heute zum kulturellen Erbe. Ist also nicht mehr vergütungspflichtig. Wenn Du jedoch Vervielfältigungsstücke herstellen möchtest, ist auf jeden Fall der Tonträger bei der GEMA anmeldepflichtig. Soweit ich weiß sind alle Stückzahlen größer 5 anmeldepflichtig. Die Anmeldepflicht besteht grundsätzlich, unabhängig davon ob die Werke vergütungspflichtig sind oder nicht. Was die eigene Bearbeitung betrifft, hat u.U. sogar der Bearbeiter Vergütungsansprüche. Am besten hier mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten oder bei der GEMA anfragen. Überhaupt sollte man sich in kritischen Fällen von einem Anwalt beraten lassen (das kostet zwar eine Gebühr, ist aber immer noch billiger als evtl. Schadensersatzforderungen von Rechtsinhabern), denn das Urheberrecht ist derart kompliziert, daß ein Laie da sehr leicht ins Fettnäpfchen treten kann. Ansonsten wenn man nicht sicher ist was vergütungspflichtig ist: Alle Komponisten, Texter, Arrangeure, die noch leben oder nicht länger als 70 Jahre tot sind, sind vergütungspflichtig.
MfG
Rainer
Wavelab und Urheberrecht ?
Re: Wavelab und Urheberrecht ?
Hallo Rainer !
Recht lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich wußte doch, daß es so einfach nicht funktionieren kann. Es ist auch nicht so wichtig. Wenn es jetzt so einfach gewesen wäre, dann wäre es okay. Aber wenn dann schon GEMA-Zeug´s mit dazu kommt, ist mir das schon zu heftig.
Dank und Gruß
Christine
Recht lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich wußte doch, daß es so einfach nicht funktionieren kann. Es ist auch nicht so wichtig. Wenn es jetzt so einfach gewesen wäre, dann wäre es okay. Aber wenn dann schon GEMA-Zeug´s mit dazu kommt, ist mir das schon zu heftig.
Dank und Gruß
Christine
Re: Wavelab und Urheberrecht ?
Hallo Christine,Hallo Rainer !
Recht lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich wußte doch, daß es so einfach nicht funktionieren kann. Es ist auch nicht so wichtig. Wenn es jetzt so einfach gewesen wäre, dann wäre es okay. Aber wenn dann schon GEMA-Zeug´s mit dazu kommt, ist mir das schon zu heftig.
Dank und Gruß
Christine
also sooo schlimm ist das mit der GEMA gar nicht: Du must nur zu jedem Titel folgende Angaben machen:
Komponist, Textdichter, Verlag, Ausführende, Zeitdauer des Titels.
Ferner ist der Nettoverkaufspreis anzugeben.
Richtwert für die GEMA-Gebühr: ca. 12% des Netto-Endverbraucherpreises wenn der Tonträger voll vergütungspflichtig ist. Sind alle Stücke vergütungsfrei, fallen keine GEMA-Gebühren an, lediglich die Anmeldegebühr. Einmalige Gebühr von ca. 50 DM. Ich wickele das immer über das beauftragte Preßwerk ab. Da bekommt man auch entsprechende Anmeldeformulare.
Mf
Rainer
Re: Wavelab und Urheberrecht ?
Morgen Rainer,Hallo Christine,
also sooo schlimm ist das mit der GEMA gar nicht: Du must nur zu jedem Titel folgende Angaben machen:
Komponist, Textdichter, Verlag, Ausführende, Zeitdauer des Titels.
Ferner ist der Nettoverkaufspreis anzugeben.
Richtwert für die GEMA-Gebühr: ca. 12% des Netto-Endverbraucherpreises wenn der Tonträger voll vergütungspflichtig ist. Sind alle Stücke vergütungsfrei, fallen keine GEMA-Gebühren an, lediglich die Anmeldegebühr. Einmalige Gebühr von ca. 50 DM. Ich wickele das immer über das beauftragte Preßwerk ab. Da bekommt man auch entsprechende Anmeldeformulare.
Mf
Rainer
und nochmal Danke für die Antwort. Aber ich glaube, wenn ich es mir so recht überlege, ist mir das insgesamt zu aufwendig. Und hinterher ist irgend so ein Heini erst 58 Jahre tot und ich habe das nicht richtig überprüft undsoweiter. Nöö, das lasse ich mal lieber sein.
Thanx und schönen Wochenanfang
Christine
Wavelab und Urheberrecht ?
Hi,
ich weiß zwar nicht, ob ich hier so in etwa richtig bin und bin auch keine Tontechnikerin. Ich würde gerne für ein Projekt 3-4 Uralt-Klassiker (Johann Strauss z.B.) von einem befreundeten Musiker produzieren lassen, dass Ganze selbst mit "Wavelab" etwas aufpeppen, auf CD brennen und verkaufen. Gewerbe habe ich und meine Frage wäre:
Gibt es an irgendeiner Stelle Probleme ? Soweit ich jetzt informationstechnisch weiter gekommen bin, ist mein derzeitiger Stand, dass es auf solche Oldies kein Urheberrecht mehr gibt, wenn die Lieder ca. 70 Jahre alt sind oder so ähnlich.
Ist das so in etwa richtig und gibt es da noch etwas zu berücksichtigen ? Abtretungserklärung seitens des Kumpels ist ist kein Thema. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass jeder irgendwie alte Mucke verschandelt und die dann verkaufen kann/darf. Wer jetzt sowas kauft, ist jetzt erstmal sekundär
Danke
Christine
ich weiß zwar nicht, ob ich hier so in etwa richtig bin und bin auch keine Tontechnikerin. Ich würde gerne für ein Projekt 3-4 Uralt-Klassiker (Johann Strauss z.B.) von einem befreundeten Musiker produzieren lassen, dass Ganze selbst mit "Wavelab" etwas aufpeppen, auf CD brennen und verkaufen. Gewerbe habe ich und meine Frage wäre:
Gibt es an irgendeiner Stelle Probleme ? Soweit ich jetzt informationstechnisch weiter gekommen bin, ist mein derzeitiger Stand, dass es auf solche Oldies kein Urheberrecht mehr gibt, wenn die Lieder ca. 70 Jahre alt sind oder so ähnlich.
Ist das so in etwa richtig und gibt es da noch etwas zu berücksichtigen ? Abtretungserklärung seitens des Kumpels ist ist kein Thema. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass jeder irgendwie alte Mucke verschandelt und die dann verkaufen kann/darf. Wer jetzt sowas kauft, ist jetzt erstmal sekundär

Danke
Christine
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