Eine bedenkliche Sache. Prinzipiell betrifft sie auch dieses Forum hier, oder?
...und sollte irgendwann auch mal Foren-SPAM verboten werden, haftet einem Urteil zurfolge der Forenbetreiber hierfür.
lesenswerter Artikel in der heute erschienenen c't:
http://www.heise.de/ct/07/11/052/
O.T.: mal wieder ein Foren-Urteil vom Landgericht Hamburg...
Re: O.T.: mal wieder ein Foren-Urteil vom Landgericht Hamburg...
Das Problem dieses Falles liegt darin, dass Richter keine Sympathien für Beleidigungen haben. Die benutzten ehrverletzenden Ausdrücke rechtfertigen meistens einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch, der dann denjenigen trifft, der in seiem Forum nicht aufräumt. Auch nach allgemeinem Deliktsrecht bestünde der Unterlassungsanspruch. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden namentlich in einem Forum als Straftäter ( z.B. Betrüger, Dieb etc. ) bezeichnet und man könnte die Identität des Posters nicht feststellen, dann kommt nur derjenige, der Zugriff auf die Löschtaste hat, als Ansprechpartner in Betracht. Andernfalls wäre der Betroffene völlig rechtlos gestellt. Das ist die grundsätzliche Logik hinter solchen Urteilen.
Es ist ziemlich dilettantisch, noch mit einer negativen Feststellungsklage, nämlich dass der Unterlassungsanspruch nicht bestanden habe, vorzugehen. Der Kläger wollte sich damit doch nur bestätigen lassen, er dürfe Schimpfwörter gegen andere
unbehelligt in seinem Forum stehenlassen. Da haben ihm die Richter einen Strich durch seine heile Rechtswelt gemacht. Ob man dies nun mit irgendwelchen Telekommunikationsvorschriften oder den allgemeinen Unterlassungsansprüchen begründet, ist völlig nebensächlich.
MA
Es ist ziemlich dilettantisch, noch mit einer negativen Feststellungsklage, nämlich dass der Unterlassungsanspruch nicht bestanden habe, vorzugehen. Der Kläger wollte sich damit doch nur bestätigen lassen, er dürfe Schimpfwörter gegen andere
unbehelligt in seinem Forum stehenlassen. Da haben ihm die Richter einen Strich durch seine heile Rechtswelt gemacht. Ob man dies nun mit irgendwelchen Telekommunikationsvorschriften oder den allgemeinen Unterlassungsansprüchen begründet, ist völlig nebensächlich.
MA
Re: O.T.: mal wieder ein Foren-Urteil vom Landgericht Hamburg...
im Artikel steht, dass der Forenbetreiber selber auf den einen Beitrag, um den es sich letztlich handelte, geantwortet hat. Daher bricht sein Argument der Unkenntnis zusammen.
Gruss,
Mathematiker
Gruss,
Mathematiker
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