Sprachausschnitte in einem Song
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Wenn man erkennt, was es ist, ist es kritisch. Generell sind Radio- und Fernsehsendungen urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt und dürfen darum nur mit Genehmigung verwendet werden.
Wenn man nur irgendwie hört, daß ein Fernseher/Radio im Hintergrund läuft, ohne daß erkennbar ist, was genau läuft: wer wird es nachweisen können?
Transponiert (eigentlich: gepitcht - "transponiert" hat zumindest für mich eher eine musiktheoretische Bedeutung im Sinne von transponierenden Instrumenten oder transponierten Noten) klingt sofort komisch - in einem dichten U-Musik-Mix kann man vielleicht eine Chance haben wenn man ungefähr eine Terz pitcht: dann klingt es so ähnlich (!) wie eine Frau, wenns eigentlich eine Männerstimme ist und hochgepitcht wurde - und umgekehrt. Wenn man den Text aber versteht, ist man damit nicht aus dem Schneider - im Gegenteil: man hat auch noch eine unter Umständen ebenfalls genehmigungspflichtige "Bearbeitung" vorgenommen.
Wenn man nur irgendwie hört, daß ein Fernseher/Radio im Hintergrund läuft, ohne daß erkennbar ist, was genau läuft: wer wird es nachweisen können?
Transponiert (eigentlich: gepitcht - "transponiert" hat zumindest für mich eher eine musiktheoretische Bedeutung im Sinne von transponierenden Instrumenten oder transponierten Noten) klingt sofort komisch - in einem dichten U-Musik-Mix kann man vielleicht eine Chance haben wenn man ungefähr eine Terz pitcht: dann klingt es so ähnlich (!) wie eine Frau, wenns eigentlich eine Männerstimme ist und hochgepitcht wurde - und umgekehrt. Wenn man den Text aber versteht, ist man damit nicht aus dem Schneider - im Gegenteil: man hat auch noch eine unter Umständen ebenfalls genehmigungspflichtige "Bearbeitung" vorgenommen.
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Mal angenommen, es kommt in so einem Fall zu nem Konflikt - bei wem liegt denn da die Beweispflicht?
Re: Sprachausschnitte in einem Song
moin!
in deutschland gilt die unschuldsvermutung. beweisen muss immer der klagende.
man muss dir die schuld nachweisen. niemals wirst du beweisen müssen das du unschuldig bist.
(das wäre ja noch schöner)
grüße
in deutschland gilt die unschuldsvermutung. beweisen muss immer der klagende.
man muss dir die schuld nachweisen. niemals wirst du beweisen müssen das du unschuldig bist.
(das wäre ja noch schöner)
grüße
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Schön. Aber wenn man den Fernsehton mit den Kopierrechten klaut und bearbeitetet, also vielleicht die Tonhöhe etwas verstellt, dann hat man doch damit immer noch nicht ein Recht bekommen dieses zu tun zu dürfen. Oder?man muss dir die Schuld nachweisen. Niemals wirst du beweisen müssen das du unschuldig bist.
Hat man da nicht wenigstens ein wenig Schuldgefühl?
Re: Sprachausschnitte in einem Song
moin!
ich wollte mit der antwort nicht implizieren das es rechtens sei dies zu tun.
die frage war wer die beweislast hat. darauf habe ich geantwortet.
mir selbst wäre das zu heikel.
ich würde auf jeden fall nachfragen (kost ja nix) und zur not den sendeton "selbst machen".
text umschreiben und n billigen schauspielschüler suchen der halbwegs geradeaus sprechen kann. bei low budget.
grüße
ich wollte mit der antwort nicht implizieren das es rechtens sei dies zu tun.
die frage war wer die beweislast hat. darauf habe ich geantwortet.
mir selbst wäre das zu heikel.
ich würde auf jeden fall nachfragen (kost ja nix) und zur not den sendeton "selbst machen".
text umschreiben und n billigen schauspielschüler suchen der halbwegs geradeaus sprechen kann. bei low budget.
grüße
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Was ist mit dem Zitatrecht?
Soweit ich weiß darf man kurze Ausschnitte aus anderen Medienaufzeichnungen einspielen, wenn diese in ein eingenes selbstkreiertes Gesamtwerk eingebunden sind...
Soweit ich weiß darf man kurze Ausschnitte aus anderen Medienaufzeichnungen einspielen, wenn diese in ein eingenes selbstkreiertes Gesamtwerk eingebunden sind...
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Hallo nochmal,
ich sollte den Song vielleicht noch näher beschreiben. Es kommen im Wechsel "seriöse" Kurzbeiträge (höchstens 4 Sekunden) mit Themen wie Globalisierung, Kinderarbeit, etc. und Beiträge aus Talkshows, Quizshows,...
Die Ausschnitte sind so zusammen geschnitten, dass sie einen neuen Sinn ergeben, d.h. wenn ich´s selber aufnehmen würde ginge die Idee verloren.
Ich möchte den Song(Intro ca. 1,5min) schon gern mit auf CD bringen, wenn ich mir da nur rechtlich sicher sein könnte.
Viele Grüsse
TONi
ich sollte den Song vielleicht noch näher beschreiben. Es kommen im Wechsel "seriöse" Kurzbeiträge (höchstens 4 Sekunden) mit Themen wie Globalisierung, Kinderarbeit, etc. und Beiträge aus Talkshows, Quizshows,...
Die Ausschnitte sind so zusammen geschnitten, dass sie einen neuen Sinn ergeben, d.h. wenn ich´s selber aufnehmen würde ginge die Idee verloren.
Ich möchte den Song(Intro ca. 1,5min) schon gern mit auf CD bringen, wenn ich mir da nur rechtlich sicher sein könnte.
Viele Grüsse
TONi
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Das klärt Dir ein Fachmann für Medienrecht gegen den Einwurf von Münzen sicher gerne auf.
Wenn Dir das zu teuer ist: einfach machen. Bis Du so viel Geld mit der CD verdient hast dass es jemanden stört kannst Du auch einen Rechtsanwalt bezahlen. Im schlimmsten Fall legts Du halt eine schicke Privatinsolvenz hin, und der Käse ist gegessen.
Grüße,
Tonmaus
Wenn Dir das zu teuer ist: einfach machen. Bis Du so viel Geld mit der CD verdient hast dass es jemanden stört kannst Du auch einen Rechtsanwalt bezahlen. Im schlimmsten Fall legts Du halt eine schicke Privatinsolvenz hin, und der Käse ist gegessen.
Grüße,
Tonmaus
Re: Sprachausschnitte in einem Song
Hallo,
Hier ist zwar schon alles gesagt, aber noch eines dazu.
Spätestens seit den frühen Tagen des Hip Hop, aber wohl eher seit den Anfängen der elektronischen Musik ist die Verwendung von "Samples", also auch Tonbandschnippseln etc. als künstlerisches Mittel im Gebrauch. Urheberrecht ähnliches wird daran nichts ändern, zumal ein Tatbestand des Plagiats, oder des Diebstahls von geschütztem Gedankengut dabei meist keine Rolle spielt, sondern es eben künstlerische Freiheit ist die Collagetechnik auch in der Musik einzusetzen.
also 1. wo kein Kläger, da kein Richter
2. So viel Freiheit muss sein.
3. Man sollte sich nicht immer so viele Gedanken machen was legal ist und was nicht, vor allem in der Kunst nicht.
Gruss
H.
Hier ist zwar schon alles gesagt, aber noch eines dazu.
Spätestens seit den frühen Tagen des Hip Hop, aber wohl eher seit den Anfängen der elektronischen Musik ist die Verwendung von "Samples", also auch Tonbandschnippseln etc. als künstlerisches Mittel im Gebrauch. Urheberrecht ähnliches wird daran nichts ändern, zumal ein Tatbestand des Plagiats, oder des Diebstahls von geschütztem Gedankengut dabei meist keine Rolle spielt, sondern es eben künstlerische Freiheit ist die Collagetechnik auch in der Musik einzusetzen.
also 1. wo kein Kläger, da kein Richter
2. So viel Freiheit muss sein.
3. Man sollte sich nicht immer so viele Gedanken machen was legal ist und was nicht, vor allem in der Kunst nicht.
Gruss
H.
Re: Sprachausschnitte in einem Song
...dann erklär doch mal "was Kunst ist" einem von diesen minderbemittelten Rechtsanwälten, die ihr Jurastudium mit Hängen und Würgen geschafft haben, die nur mit Hilfe einer Studentenverbindungs-Seilschaft zu einer eigenen Kanzlei gekommen sind und die nun mit Abmahnungen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. 

Re: Sprachausschnitte in einem Song
Sorry, aber gerade diese Aussage find ich bedenglich, immerhin haben anderen Leistungsschutzrechte, und rechtlich ist es auch fragwürdig:
Ja, es ist gang und gebe im HipHop, aber sobald das Sample erkennbar (nicht nur eine BD), d.h. z.B. ein Flötenlick etc. dann beginnt dann werden auch im HipHop die Rechte geklärt. Ich zitiere da nur Samy Deluxe (aus irgendner Keyboardsausgabe) der selbst sagt, dass das Clearing/Genehimgen lassen einen Grossteil der Produktionszeit in Anspruch nimmt...
Desweiteren gebe ich zu bedenken, worum es gerade in dem hier besprochenen Projekt geht: Aussagen von Dritten werden in einen neuen (Sinn-)Zusammenhang gebracht. Zwar ist dies ein Künstlerischer Eingriff, aber Achtung, immerhin könnte die Aussage in eine andere Richtung gehen als ursprünglich von den "Dritten" gewollt. Dies würde dann eventuell sogar nicht nur die Leistungschutzrechte betreffen, sondern noch weitere Bahnen ziehen.
Klar, wo kein Kläger.... aber folgende Story aus eigener Erfahrung:
Wir haben für ne Bewerbung unserer Band 100 CDs in Eigenauflage gemacht. Daruaf enthalten auch zwei Coverversionen. Die 100 CDs gingen an Künstleragentueren, Labels etc. und es dauerte genau 3 Wochen bis wir ne Anfrage von einem der Verlag über die GEMA-Gebühren hatten. Da wir aber alles ordnungsgemäss gemeldet hatten, kein Problem, aber es zeigt, wie schnell die Wege gehen können, wenn man erstmal mal an die "Öffentlichkeit" geht.....
Ja, es ist gang und gebe im HipHop, aber sobald das Sample erkennbar (nicht nur eine BD), d.h. z.B. ein Flötenlick etc. dann beginnt dann werden auch im HipHop die Rechte geklärt. Ich zitiere da nur Samy Deluxe (aus irgendner Keyboardsausgabe) der selbst sagt, dass das Clearing/Genehimgen lassen einen Grossteil der Produktionszeit in Anspruch nimmt...
Desweiteren gebe ich zu bedenken, worum es gerade in dem hier besprochenen Projekt geht: Aussagen von Dritten werden in einen neuen (Sinn-)Zusammenhang gebracht. Zwar ist dies ein Künstlerischer Eingriff, aber Achtung, immerhin könnte die Aussage in eine andere Richtung gehen als ursprünglich von den "Dritten" gewollt. Dies würde dann eventuell sogar nicht nur die Leistungschutzrechte betreffen, sondern noch weitere Bahnen ziehen.
Klar, wo kein Kläger.... aber folgende Story aus eigener Erfahrung:
Wir haben für ne Bewerbung unserer Band 100 CDs in Eigenauflage gemacht. Daruaf enthalten auch zwei Coverversionen. Die 100 CDs gingen an Künstleragentueren, Labels etc. und es dauerte genau 3 Wochen bis wir ne Anfrage von einem der Verlag über die GEMA-Gebühren hatten. Da wir aber alles ordnungsgemäss gemeldet hatten, kein Problem, aber es zeigt, wie schnell die Wege gehen können, wenn man erstmal mal an die "Öffentlichkeit" geht.....
Re: Sprachausschnitte in einem Song
""Sorry, aber gerade diese Aussage find ich bedenglich, immerhin haben anderen Leistungsschutzrechte, und rechtlich ist es auch fragwürdig..."
Ich frage mich immer: Warum soll ein Schaden entstehen?? Speziell beim ö.r. Rundfunk, der auf Kosten der Allgemeinheit lebt bzw. produziert: WEM schadet es, wenn jemand dort "absamplet"?
Mit gesundem Menschenverstand lässt sich das wohl nicht erklären. Aber so ist das ja bei vielen "Rechtslagen".
Ich frage mich immer: Warum soll ein Schaden entstehen?? Speziell beim ö.r. Rundfunk, der auf Kosten der Allgemeinheit lebt bzw. produziert: WEM schadet es, wenn jemand dort "absamplet"?
Mit gesundem Menschenverstand lässt sich das wohl nicht erklären. Aber so ist das ja bei vielen "Rechtslagen".
Re: Sprachausschnitte in einem Song
---- WEM schadet es, wenn jemand dort "absamplet"?
z.B. dem Typen aus der Talkshow, der vielleicht was zu Kinderarbeit gesagt hat und dem jetzt die Worte im Mund verdreht werden (siehe ein paar Antworten vorher)... Ich kenn die Eizelheiten ja auch nicht, aber soweit ich das verstanden hab, gehts ja nicht um ein Wortsample, das gedreht, gepitched und mit Chorus versehen als Snare dienen soll.
z.B. dem Typen aus der Talkshow, der vielleicht was zu Kinderarbeit gesagt hat und dem jetzt die Worte im Mund verdreht werden (siehe ein paar Antworten vorher)... Ich kenn die Eizelheiten ja auch nicht, aber soweit ich das verstanden hab, gehts ja nicht um ein Wortsample, das gedreht, gepitched und mit Chorus versehen als Snare dienen soll.
Re: Sprachausschnitte in einem Song
""Ich kenn die Eizelheiten ja auch nicht, aber soweit ich das verstanden hab, gehts ja nicht um ein Wortsample, das gedreht, gepitched und mit Chorus versehen als Snare dienen soll. ""
Eben. Also wem schadet das?
Und zum Thema "Wortverdrehungen": Das tangiert ja wohl keine "Leistungsschutzrechte", sondern ist ein gängiges Mittel der Satire.
Eben. Also wem schadet das?
Und zum Thema "Wortverdrehungen": Das tangiert ja wohl keine "Leistungsschutzrechte", sondern ist ein gängiges Mittel der Satire.
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