Samplen..
Re: Samplen..
Hallo
Man kann es gar nicht oft genung sagen.
Das samplen und Wiederveröffentlichen, aber auch Bearbeiten von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist illegal.
Hierfür gibt es KEINERLEI Zeitbeschränkungen oder Angaben.
3 Sec, 7 Sec alles quatsch!
Also rein juristisch ist alles geschützt, bei einem einzelnen Abtastpunkt wäre das aber nicht mehr haltbar.
Weiterhin gibt es das künstlerische Mittel der Persiflage, die unter bestimmten Umständen und unter unmissverständlicher Kenntnismachung der persiflierten Quelle zumindest im Kabarret erlaubt ist. In der Musik normalerweise nicht.
Gerade samples wie snares und basedrums unterliegen in jedem Fall einem Urheberrecht und somit auch dem Leistungssschutz des entsprechenden Verlags.
Allerdings muss deine Auflage gross genug sein damit deine Musik auf einzelsamples überprüft wird. Die einzelne snare, zumal verfremdet ist schwer nachzuweisen. Bei kompletten Ausschnitten und vor allem bei chrakteristischen Sounds, bei "Hooks" eines Stückes, melden sich die Besitzer/ Verwerter (zB Gema) schneller als man denkt und einem lieb ist.
Im HipHop ist die gängige Praxis wie folgt: Die drumsets und baselines werden aus nicht geschützten samples zusammengestellt, liegen aber geschützte samples vor so wird i. R. nichts geklärt, solange kein Major hinter der Produktion steht.
Beim eigenltichen "sample" (meist degenerierter uninspirierte Jazzrumpf) eines HipHop Stückes sind selbst die kleinsten Verlage bei kleinen Auflagen stets um eine Klärung bemüht. Erfolgt keine Klärung der Rechtslage werden die entsprechenden Stücke nicht veröffentlicht.
Die notwendige Jura in anschaulichen Kontexten kann man sich für den Anfang im "Handbuch der Musikwirtschaft" aneignen. Einfach mal googeln oder im opac der örtlichen Bibs nachschlagen. Es hilft auch einfach mal eine email an kleine HipHop- oder Houseverlage zu schreiben und mal zu fragen wie die das handhaben.
Gott zum Gruße
Nikita
Man kann es gar nicht oft genung sagen.
Das samplen und Wiederveröffentlichen, aber auch Bearbeiten von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist illegal.
Hierfür gibt es KEINERLEI Zeitbeschränkungen oder Angaben.
3 Sec, 7 Sec alles quatsch!
Also rein juristisch ist alles geschützt, bei einem einzelnen Abtastpunkt wäre das aber nicht mehr haltbar.
Weiterhin gibt es das künstlerische Mittel der Persiflage, die unter bestimmten Umständen und unter unmissverständlicher Kenntnismachung der persiflierten Quelle zumindest im Kabarret erlaubt ist. In der Musik normalerweise nicht.
Gerade samples wie snares und basedrums unterliegen in jedem Fall einem Urheberrecht und somit auch dem Leistungssschutz des entsprechenden Verlags.
Allerdings muss deine Auflage gross genug sein damit deine Musik auf einzelsamples überprüft wird. Die einzelne snare, zumal verfremdet ist schwer nachzuweisen. Bei kompletten Ausschnitten und vor allem bei chrakteristischen Sounds, bei "Hooks" eines Stückes, melden sich die Besitzer/ Verwerter (zB Gema) schneller als man denkt und einem lieb ist.
Im HipHop ist die gängige Praxis wie folgt: Die drumsets und baselines werden aus nicht geschützten samples zusammengestellt, liegen aber geschützte samples vor so wird i. R. nichts geklärt, solange kein Major hinter der Produktion steht.
Beim eigenltichen "sample" (meist degenerierter uninspirierte Jazzrumpf) eines HipHop Stückes sind selbst die kleinsten Verlage bei kleinen Auflagen stets um eine Klärung bemüht. Erfolgt keine Klärung der Rechtslage werden die entsprechenden Stücke nicht veröffentlicht.
Die notwendige Jura in anschaulichen Kontexten kann man sich für den Anfang im "Handbuch der Musikwirtschaft" aneignen. Einfach mal googeln oder im opac der örtlichen Bibs nachschlagen. Es hilft auch einfach mal eine email an kleine HipHop- oder Houseverlage zu schreiben und mal zu fragen wie die das handhaben.
Gott zum Gruße
Nikita
Re: Samplen..
Also bei der Veröffentlichung wird tatsächlich jedes einzelne Sample überprüft?!
Geht das technisch überhaupt?
(ich meine müsste man dann nicht alle Veröffentlichungen weltweit überprüfen ob die betreffenden Samples jeweils irgendwo vorkommen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass da wirklich alle zig Millionen Samples geprüft werden, besonders wer sagt dass die Samples auf den betreffenden Veröffentlichungen nicht schon von irgendwo geklaut waren?
Oder hat tatsächlich jedes Samples eine "Signatur" die die Herkunft unbestreitbar a la industrieller Hersteller verrät? (also auch von den Sounds die ich mit meinen eigenen Synthis erstelle).....
und wie sieht die Sache eigentlich aus wenn ich jetzt zb. selbst eine Austauschbörse für den kommerziellen Verkauf von Samples zur Verfügung stelle:
Muss ich dann vor Freischaltung erst bei jedem einzelnen Sound nachweisen ob er wirklich frei von Rechten ist oder genügt es wenn ich schreibe dass der jeweilige Anbieter die Verantwortung trägt?
Geht das technisch überhaupt?
(ich meine müsste man dann nicht alle Veröffentlichungen weltweit überprüfen ob die betreffenden Samples jeweils irgendwo vorkommen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass da wirklich alle zig Millionen Samples geprüft werden, besonders wer sagt dass die Samples auf den betreffenden Veröffentlichungen nicht schon von irgendwo geklaut waren?
Oder hat tatsächlich jedes Samples eine "Signatur" die die Herkunft unbestreitbar a la industrieller Hersteller verrät? (also auch von den Sounds die ich mit meinen eigenen Synthis erstelle).....
und wie sieht die Sache eigentlich aus wenn ich jetzt zb. selbst eine Austauschbörse für den kommerziellen Verkauf von Samples zur Verfügung stelle:
Muss ich dann vor Freischaltung erst bei jedem einzelnen Sound nachweisen ob er wirklich frei von Rechten ist oder genügt es wenn ich schreibe dass der jeweilige Anbieter die Verantwortung trägt?
Re: Samplen..
Es geht doch zunächst mal darum, ob etwas erlaubt ist oder nicht. Und es ist eben *NICHT* erlaubt, aus urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützen Werken etwas herauszukopieren.
Ob das jemand merkt, ist die nächste Frage. Es wird sicherlich nicht jede veröffentlichte CD überprüft - das zu glauben ist etwas naiv. So weit geht die GEMA-Vermutung denn doch nicht.
Wenn du selbst eine Börse im Netz zur Verfügung stellst, haftest du als Betreiber der Seite für alle Inhalte. Den Usern solltest du also genaue Vorgaben machen, deren Lesen sie bestätigen müssen, und deren Mißachtung zum Ausschluß führt. Das ist prinzipiell die gleiche Rechtslage wie in einem Forum - und du bist der Admin.
Ob das jemand merkt, ist die nächste Frage. Es wird sicherlich nicht jede veröffentlichte CD überprüft - das zu glauben ist etwas naiv. So weit geht die GEMA-Vermutung denn doch nicht.
Wenn du selbst eine Börse im Netz zur Verfügung stellst, haftest du als Betreiber der Seite für alle Inhalte. Den Usern solltest du also genaue Vorgaben machen, deren Lesen sie bestätigen müssen, und deren Mißachtung zum Ausschluß führt. Das ist prinzipiell die gleiche Rechtslage wie in einem Forum - und du bist der Admin.
Re: Samplen..
schon klar....Die Frage ist jetzt nur was passiert wenn sich trotzdem einer nicht dran hält und angenommen es fliegt auf?
Wie gesagt ich kann unmöglich jedes Sample überprüfen!
Wie gesagt ich kann unmöglich jedes Sample überprüfen!
Re: Samplen..
Holla
Also jede CD wird sicher nicht überprüft. Stichprobenartig aber schon.
Ich hab halt einen Bekannten dem das bei einer Auflage von gerade mal 1500 Exemplaren passiert ist..
Better to be safe than sorry!
Eine "Lizeninformation" in PCM-Signal hineinzucodieren ist technisch nicht (ohne Qualitätsverlust) möglich... (Aber es wäre doch eigentlich denkbar subfrequente Informations - burst im Bereich von 5 - 10 Hz einzubauen?) Die meisten Systeme sind eh irgendwo hochpass - geschützt und solche Störungen treten in normalen Aufnahmen eher nicht auf. Wäre beinahe eine Idee, das mal auszuarbeiten!! Für die Industrie wäre dann eine Soundüberprüfung einfach. Und der Urheber kan eine totsicheres Wasserzeichen hinterlassen.... Interessant....
Bevor du irgendeine Tauschbörse aufmachst, in der sich die Teilnehmer ständig strafbar machen (wovon auszugehen ist) solltest du dringend einen Fachanwalt für Urheberrechte konsultieren. Oder einfach einen guten Freund, der Jura studiert um den Gefallen bitten sich kurz ganz grob einzulesen.
Ansonsten find ich eine sample Tauschbörse eine Super Idee.
Viel Erfolg.
Nikita
Also jede CD wird sicher nicht überprüft. Stichprobenartig aber schon.
Ich hab halt einen Bekannten dem das bei einer Auflage von gerade mal 1500 Exemplaren passiert ist..
Better to be safe than sorry!
Eine "Lizeninformation" in PCM-Signal hineinzucodieren ist technisch nicht (ohne Qualitätsverlust) möglich... (Aber es wäre doch eigentlich denkbar subfrequente Informations - burst im Bereich von 5 - 10 Hz einzubauen?) Die meisten Systeme sind eh irgendwo hochpass - geschützt und solche Störungen treten in normalen Aufnahmen eher nicht auf. Wäre beinahe eine Idee, das mal auszuarbeiten!! Für die Industrie wäre dann eine Soundüberprüfung einfach. Und der Urheber kan eine totsicheres Wasserzeichen hinterlassen.... Interessant....
Bevor du irgendeine Tauschbörse aufmachst, in der sich die Teilnehmer ständig strafbar machen (wovon auszugehen ist) solltest du dringend einen Fachanwalt für Urheberrechte konsultieren. Oder einfach einen guten Freund, der Jura studiert um den Gefallen bitten sich kurz ganz grob einzulesen.
Ansonsten find ich eine sample Tauschbörse eine Super Idee.
Viel Erfolg.
Nikita
Re: Samplen..
denkbar wäre daß in jedem einzelnen sample eine ip-nummer drinsteckt, dann ist die herkunft eindeutig.
dennoch: so etwas macht man einfach nicht !
schon mal etwas von ehre gehört ?
dennoch: so etwas macht man einfach nicht !
schon mal etwas von ehre gehört ?
Re: Samplen..
"Aber es wäre doch eigentlich denkbar subfrequente Informations - burst im Bereich von 5 - 10 Hz einzubauen."
Diese Musik mit den tieffrequenten Bursts als Watermarks kann man einfach in "Analog" wandeln und mit einem 20 Hz Hochpassfilter, also mit einem Bass-Cut beseitigen und wieder in "Digital" zurückwandeln. Dann ist der "Schutz" völlig weg.
Diese Musik mit den tieffrequenten Bursts als Watermarks kann man einfach in "Analog" wandeln und mit einem 20 Hz Hochpassfilter, also mit einem Bass-Cut beseitigen und wieder in "Digital" zurückwandeln. Dann ist der "Schutz" völlig weg.
Re: Samplen..
Ehre?
Die halbe Musikindusrie lebst seit Ewigkeiten davon, anderen Ideen zu klauen und Erfolgreiches bis zum Erbrechen abzukupfern. Auch bei der permanenten Bestechung von Rundfunkredakteuren kommt kein besonders gutes Bild auf.
Und da soll sich ein kleiner Hinterhofproduzent Sorgen um seine Ehre machen, wenn er irgend nen Bassdrumsample o.ä. benutzt?
Die halbe Musikindusrie lebst seit Ewigkeiten davon, anderen Ideen zu klauen und Erfolgreiches bis zum Erbrechen abzukupfern. Auch bei der permanenten Bestechung von Rundfunkredakteuren kommt kein besonders gutes Bild auf.
Und da soll sich ein kleiner Hinterhofproduzent Sorgen um seine Ehre machen, wenn er irgend nen Bassdrumsample o.ä. benutzt?
Re: Samplen..
Das braucht nichtmal analog zu sein. Digital hätte das sogar den Vorteil, daß man es phasenlinear machen könnte. Eher wäre das sinnvoll als Wasserzeichen auf der Consumer-Ebene - die Leute, die bloß schnell ein paar Files für ihre 20.000 "Freunde" online stellen.
Samplen..
Serv
Ich weiss zwar nicht ob hier das richtige Forum dafür ist aber ich frag mal trotzdem:
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus wenn man Sounds (unter 2 Sekunden) von irgendwelchen CD's benutzt um sie unter anderem kommerziell weiterzuverwenden...
Kann man dadurch Probleme kriegen oder kann man machen?
(besonders wenn die Sounds nicht unbedingt etwas herausragendes sind zb. eine einzelne Snare oder irgend ein Soundeffekt (1,5 Sek) den man zb. am Ende von irgendnem Ludacris-Track hört....)
bzw. kommt es vor dass in Sounds irgendwelche Algorithmen existieren die auf die Ursprungsquelle hinführen können?
Oder mach ich mir grad unnötig Gedanken und es ist zu 100% (L)egal?
Ich meine irgendwo mal gehört zu haben dass alles unter 7 sec legal ist, kann mich aber auch täuschen!
Ich weiss zwar nicht ob hier das richtige Forum dafür ist aber ich frag mal trotzdem:
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus wenn man Sounds (unter 2 Sekunden) von irgendwelchen CD's benutzt um sie unter anderem kommerziell weiterzuverwenden...
Kann man dadurch Probleme kriegen oder kann man machen?
(besonders wenn die Sounds nicht unbedingt etwas herausragendes sind zb. eine einzelne Snare oder irgend ein Soundeffekt (1,5 Sek) den man zb. am Ende von irgendnem Ludacris-Track hört....)
bzw. kommt es vor dass in Sounds irgendwelche Algorithmen existieren die auf die Ursprungsquelle hinführen können?
Oder mach ich mir grad unnötig Gedanken und es ist zu 100% (L)egal?
Ich meine irgendwo mal gehört zu haben dass alles unter 7 sec legal ist, kann mich aber auch täuschen!
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