rechtliche frage
Re: rechtliche frage
""nun droht mir der erste produzent damit, sollte ic an dem material weiter arbeiten, st�nde mir "mitwirkung an der urheberrechtsverletzung (die er von dem k�nstler vermutet)" bevor.""
Vollkommen haltlos - Auflaufen lassen.
Vollkommen haltlos - Auflaufen lassen.
Re: rechtliche frage
Holla
Vorweg: Bin keine Rechtskoryphähe und leg meine Hand für meine subjektive Sichtweise hier nicht ins Feuer aber ich sehs so:
Klarer Fall. Auflaufen lassen! Aber vielleicht auf Rechtsstreit einstellen und vor allem mit dem Musiker reden, denn auf den kommts an.
Warum?
Nach Deutschem Urheberrecht, kann man seine Urheberschaft nicht "abtreten" sondern nur die Verwertung dieser Leistung.
Wenn diese Verwertung nicht im Sinne des Künstlers ist, so ist sie unterbindbar und haltlos.
Der Musiker muss nur argumentieren, dass eine Bearbeitung durch den Produzenten seiner, wie auch immer gearteten, künstlerischen Intention zuwider läuft. Der Künstelr hat das recht so eine VÖ zu stoppen, ob er deshalb aus dem Vertrag als solches kommt??
Ein weiteres Problem ist die "ko-autorschaft". Es muss bewiesen werden, dass der Song vom Künstler stammt und nicht auch vom Produzenten, er hat sich ja fälschlich eintragen lassen, ODER?? Wenn das vor Gericht bewiesen werden kann (wovon ich ausgehe), seid ihr fein raus.
Wenn nun aber eine Ko-autorschaft anerkannt wird, so veletzt der auftraggebende Musiker (nicht du) das Bearbeitungsrecht des vermeintlichen "Ko-autors". Eine Patt-Situation, die nur im nicht Veröffentlichen des Songs enden kann.
Naja Ar***lcher gibts auf der Welt....
Ich wünsch dir viel Glück, ne...
'Nacht
Nikita
Vorweg: Bin keine Rechtskoryphähe und leg meine Hand für meine subjektive Sichtweise hier nicht ins Feuer aber ich sehs so:
Klarer Fall. Auflaufen lassen! Aber vielleicht auf Rechtsstreit einstellen und vor allem mit dem Musiker reden, denn auf den kommts an.
Warum?
Nach Deutschem Urheberrecht, kann man seine Urheberschaft nicht "abtreten" sondern nur die Verwertung dieser Leistung.
Wenn diese Verwertung nicht im Sinne des Künstlers ist, so ist sie unterbindbar und haltlos.
Der Musiker muss nur argumentieren, dass eine Bearbeitung durch den Produzenten seiner, wie auch immer gearteten, künstlerischen Intention zuwider läuft. Der Künstelr hat das recht so eine VÖ zu stoppen, ob er deshalb aus dem Vertrag als solches kommt??
Ein weiteres Problem ist die "ko-autorschaft". Es muss bewiesen werden, dass der Song vom Künstler stammt und nicht auch vom Produzenten, er hat sich ja fälschlich eintragen lassen, ODER?? Wenn das vor Gericht bewiesen werden kann (wovon ich ausgehe), seid ihr fein raus.
Wenn nun aber eine Ko-autorschaft anerkannt wird, so veletzt der auftraggebende Musiker (nicht du) das Bearbeitungsrecht des vermeintlichen "Ko-autors". Eine Patt-Situation, die nur im nicht Veröffentlichen des Songs enden kann.
Naja Ar***lcher gibts auf der Welt....
Ich wünsch dir viel Glück, ne...
'Nacht
Nikita
Re: rechtliche frage
Also das Aufnehmen eines Songs kann doch grundsätzlich niemals ein Straftat sein, weder für Dich noch für den Musiker. Man kann ja auch jeden Coversong aufnehmen ohne vorher den Urheber nach einer Erlaubnis zu Fragen. Oder gibt es da ausnahmen?
Die Frage ist nur, ob bei einer Veröffentlichung Gebühren an die Gema gezahlt werden müssen, bzw. an wen die Gema-Tantiemen dann ausgezahlt werden. Aber das ist ja nicht Dein Bier.
Trotzdem ist es eine interessante Frage: Ab wann ist ein Produzent Co-Autor? Oft entscheidet er ja durchaus über einige wichtige Dinge, z.B. Ablauf des Songs, kleine melodische oder harmonische Verbesserungen, zusätzliche Instrumentierung und deren Arrangement (Streicher, Synthies, Drumgroove, Effekte...), etc.
Ich selbst stecke in einer ähnliche Situation: Ein befreundeter Kollege nimmt öfter bei mir Songs auf. Er liefert die Songideen (Gitarrenbegleitung + Songstruktur) und den Text, alles andere kommt von mir, oder wird zumindest von uns gemeinsam entwickelt. Sollte dies "Just for Fun"-Geschichte mal komerziell erfolgreich werden, frage ich mich schon, ob ich auch einen Teil vom Kuchen abbekommen würde.
Gruß,
Lars
Die Frage ist nur, ob bei einer Veröffentlichung Gebühren an die Gema gezahlt werden müssen, bzw. an wen die Gema-Tantiemen dann ausgezahlt werden. Aber das ist ja nicht Dein Bier.
Trotzdem ist es eine interessante Frage: Ab wann ist ein Produzent Co-Autor? Oft entscheidet er ja durchaus über einige wichtige Dinge, z.B. Ablauf des Songs, kleine melodische oder harmonische Verbesserungen, zusätzliche Instrumentierung und deren Arrangement (Streicher, Synthies, Drumgroove, Effekte...), etc.
Ich selbst stecke in einer ähnliche Situation: Ein befreundeter Kollege nimmt öfter bei mir Songs auf. Er liefert die Songideen (Gitarrenbegleitung + Songstruktur) und den Text, alles andere kommt von mir, oder wird zumindest von uns gemeinsam entwickelt. Sollte dies "Just for Fun"-Geschichte mal komerziell erfolgreich werden, frage ich mich schon, ob ich auch einen Teil vom Kuchen abbekommen würde.
Gruß,
Lars
Re: rechtliche frage
moin!
--- "Sollte dies "Just for Fun"-Geschichte mal komerziell erfolgreich werden, frage ich mich schon, ob ich auch einen Teil vom Kuchen abbekommen würde."---
genau deswegen mach ich nix mehr ohne verträge.
mit der einsicht das das Just for fun getuhe zum erfolg geführt hat ist es meist nicht weit her.
vom dehalb was abgeben mal ganz zu schweigen. professionelle menschen werden damit auch kein problem haben.
grüße
--- "Sollte dies "Just for Fun"-Geschichte mal komerziell erfolgreich werden, frage ich mich schon, ob ich auch einen Teil vom Kuchen abbekommen würde."---
genau deswegen mach ich nix mehr ohne verträge.
mit der einsicht das das Just for fun getuhe zum erfolg geführt hat ist es meist nicht weit her.
vom dehalb was abgeben mal ganz zu schweigen. professionelle menschen werden damit auch kein problem haben.
grüße
Re: rechtliche frage
... vor allem gehst Du aber nicht zu Deinem Retchsanwalt, sondern vereinbarst mit dem für den Du weiter arbeitest, dass er die Rechtständigkeit übernimmt. Damit trägt nämlich dieser das Kosten- und Prozessrisiko wenn Du verklagt wirst. Du überläßt dem, der hier prinzipiell wirtschaftlich aktiv wird auch das Risiko.
Um Straftaten geht es ja eh nicht.
Grüße,
Tonmaus
Um Straftaten geht es ja eh nicht.
Grüße,
Tonmaus
Re: rechtliche frage
Na ja, ich tue mich halt schwer mit jemanden der seit fast 20 Jahren ein guter Kumpel von mir ist einen Vertrag zu schließen. Ähnlich wie ein Ehevertrag hat das halt immer einen bitteren Beigeschmack. Aber im Grund hast Du natürlich recht, dass es sicherer ist grundsätzlich alles mit Vertrag zu machen.
Nur dass dann eben auch automatisch nichts mehr "Just for Fun" ist.
Gruß,
Lars
Nur dass dann eben auch automatisch nichts mehr "Just for Fun" ist.
Gruß,
Lars
Re: rechtliche frage
Ein feiner juristischer Kniff, der obendrein den Vorteil bietet, daß der Musiker einen (weiteren) Zeugen benennen kann. Denn die Aussage eines Beklagten gilt weit weniger als die eines Zeugen ...... vereinbarst mit dem für den Du weiter arbeitest,
dass er die Rechtständigkeit übernimmt
Denn wer könnte im Streitfall besser Auskunft darüber geben, wo die Leistungen des Musikers aufhören und der Einfluß des Produzenten auf das Werk beginnt, als der ausführende Tontechniker?
Re: rechtliche frage
Vor allem geht es ja darum, dass der der das Unternehmerische Risiko trägt auch die Rechtsständigkeit übernehmen sollte. Wenn denn schon klar ist, dass das Risiko besteht muss man ja nicht sehenden Auges in die Wand rennen.
Kann natürlich sein, dass mit einem solchen Schritt auch dem der Dich anheuern will klar wird, dass in Deiner Person ein höheres Risiko liegt, und er lieber jemand Dritten nimmt, der nicht in einen Interessenkoflikt gezogen werden könnte.
Aber so eine Strategie wie sie Juppy auflegt ist natürlich vorstellbar.
Grüße,
Tonmaus
Kann natürlich sein, dass mit einem solchen Schritt auch dem der Dich anheuern will klar wird, dass in Deiner Person ein höheres Risiko liegt, und er lieber jemand Dritten nimmt, der nicht in einen Interessenkoflikt gezogen werden könnte.
Aber so eine Strategie wie sie Juppy auflegt ist natürlich vorstellbar.
Grüße,
Tonmaus
Re: rechtliche frage
hei, und vielen DANK! für diese Info. nur.. wie sieht ein solcher Vertgrag aus?muss ich was beachten?
grüsse
dB
grüsse
dB
Re: rechtliche frage
Das ginge dann doch an eine Person, die zur Rechtsberatung befugt ist. Oder Selbststudium.
Grüße,
Tonmaus
Grüße,
Tonmaus
rechtliche frage
jo ich hab folgendes problem:
ich war techniker bei ner produktion. musiker und produzent waren da haben haufenweise spuren eingespielt und ich hab nach produzentenanweisung gemischt. war alles toll und alle warn zufrieden. schön;O). nun isses so das der musiker das ding gerne an ne pladdenfirma verticken will, der produzent will allerdings als co-autor behandelt werden, und als produzent. er (der produzent) hat schon seinen rechtsanwalt bemüht um dem musiker mitzuteilen dass er keinen rechtsanspruch auf die master tapes hat (mir wurde das natürlich auch mitgeteilt). diese wurden von mir dan auch an den produzenten übergeben.
Nun will der musiker mit dem produzenten nix mehr zu tun haben. er entschliesst sich deshalb, bei mir eine neue version seines liedes aufzunehmen, die frei von den einflüssen des erwähnten ersten produzenten ist. nun droht mir der erste produzent damit, sollte ic an dem material weiter arbeiten, stünde mir "mitwirkung an der urheberrechtsverletzung (die er von dem künstler vermutet)" bevor.
das sehe ich aber überhaupt nicht so, und ich weis auch nicht ob ich für diesen fall meinen anwalt bemühen soll.. es sieht doch so aus(oder irre ich mich da?): jeder kann das aufnehmen was er will. wenn und ob er es dann veröffentlicht steht auf einem anderen blatt, und liegt nicht in meiner verantwortung. ist das richtig? schliesslich kann cih ja auch nicht fpr die aufnahmen einer coverband verantwortlich gemacht werden, wenn die jetzt sagen, das der song von ihnen sei etc...
was meint ihr dazu?
danke um jed hilfe und tipps zu guten musik-rechts anwälten..
ist die mitgliedschaft im vdm hilfreich bei sowas?
grüsse
dB
ich war techniker bei ner produktion. musiker und produzent waren da haben haufenweise spuren eingespielt und ich hab nach produzentenanweisung gemischt. war alles toll und alle warn zufrieden. schön;O). nun isses so das der musiker das ding gerne an ne pladdenfirma verticken will, der produzent will allerdings als co-autor behandelt werden, und als produzent. er (der produzent) hat schon seinen rechtsanwalt bemüht um dem musiker mitzuteilen dass er keinen rechtsanspruch auf die master tapes hat (mir wurde das natürlich auch mitgeteilt). diese wurden von mir dan auch an den produzenten übergeben.
Nun will der musiker mit dem produzenten nix mehr zu tun haben. er entschliesst sich deshalb, bei mir eine neue version seines liedes aufzunehmen, die frei von den einflüssen des erwähnten ersten produzenten ist. nun droht mir der erste produzent damit, sollte ic an dem material weiter arbeiten, stünde mir "mitwirkung an der urheberrechtsverletzung (die er von dem künstler vermutet)" bevor.
das sehe ich aber überhaupt nicht so, und ich weis auch nicht ob ich für diesen fall meinen anwalt bemühen soll.. es sieht doch so aus(oder irre ich mich da?): jeder kann das aufnehmen was er will. wenn und ob er es dann veröffentlicht steht auf einem anderen blatt, und liegt nicht in meiner verantwortung. ist das richtig? schliesslich kann cih ja auch nicht fpr die aufnahmen einer coverband verantwortlich gemacht werden, wenn die jetzt sagen, das der song von ihnen sei etc...
was meint ihr dazu?
danke um jed hilfe und tipps zu guten musik-rechts anwälten..
ist die mitgliedschaft im vdm hilfreich bei sowas?
grüsse
dB
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