Rechliche Schritte

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matico

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von matico » Do 5. Jul 2007, 16:13

sieht nich so gut aus...man sagt ja,dass auch das Wort bindend ist,aber ich denke wenn es dann rechtlich wird siehts nich so gut aus.kann aber auch sein,dass hier kulanz eine rolle spielen könnte.vll holst du dir mal einen rat beim anwalt,falls du eine rechtsschutz hast.
also generell denke ich könntest du mit glück was reißen,halte uns auf dem laufenden
viel glück

Re: Rechliche Schritte

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Dirk

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Dirk » Do 5. Jul 2007, 17:12

Das problem ist, die Dienstleistung an sich, kann ich ja nun nicht mehr in Rechnung stellen. Wir alle sind ja nun mehr oder weniger auf das Geld angewiesen... hat jemand von euch einen Vorschlag wie ich dennoch dazu komme? Gibt es irgendwelche Lücken, die ich ausnutzen könnte? Ich habe ihm jedenfalls erstmal eine Rechnung geschrieben für die ganze Planarbeit, um wenigstens ein Stück meiner Ausgaben wieder reinbekomme.
Beste Grüße
Dirk
Ton_Opa

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Ton_Opa » Do 5. Jul 2007, 17:39

Ein Vertrag wurde sehr wohl erstellt: nämlich ein mündlicher.
Einklagen von mündlichen Vertägen ist in den meisten Fällen aussichtslos, besonders dann, wenn es gar nicht mehr zum Erbringen der Leistung kommt.
Hinzu kommt, dass Ihr ja vermutlich auch nicht über Rücktrittsbedingungen gesprochen habt.
Fazit: Richtig, du bleibst auf den Kosten sitzen - vielleicht hilft ein Gespräch mit dem Auftraggeber..."Momentmal, ich habe jetzt investiert , usw usw..." - Aber offenbar ist das aussichtslos, wenn Du schon über rechtliche Schritte nachdenkst.
Klagen wird kaum etwas bringen - Dir bleibt also nur, die angeschaffte Technik wieder zu verkaufen - oder die Käufe zu stornieren.
Grüße
OPI
Plötzlich höhere Rechnungen für Planung, Stornierung, Lichttechnik können helfen, wenn der Kund sie dann bezahlt - Wenn er sie nicht zahlt, hast Du schlechte Karten, diese Kosten einzuklagen, denn Du must nachweisen, dass diese Kosten vereinbart worden sind - Das ist bei mündlichen Verträgen oft unmöglich.
mein Beileid,
es hilft nur eins: bei dubiosen Kunden: Vorkasse!
Dirk

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Dirk » Do 5. Jul 2007, 18:05

tja.... da das mein bisher bester Kunde war, hab ich nicht mit gerechnet, dass so etwas passiert. Aber moment mal, wie kann es sein, dass man eine Dienstleistung erbringt, diese aber nicht bezahlt bekommt? Ich kenne kollegen aus den unterschiedlichsten branchen, die arbeiten ebenso wenig bei dienstleistungen mit verträgen. Da mus es doch etwas geben?
Was ist mit "Ver"käuferschutz? wie kann es sein, dass da das recht auf seiner Seite steht, obwohl ihm per mündlichen Vertrag ebenso wiedersprochen werden kann?!
gruß
Dirk
Ton-Opa

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Ton-Opa » Do 5. Jul 2007, 20:00

Tja, Das ist das, was man hier den Rechtsstaat nennt.
Judikative und Exikutive funktionieren bei uns halt nich so doll, über die Legislative brauchen wir wohl kein Wort verlieren.
Ganz abgesehen von diesen grundsätzlichen Philosophierereien muss man leider feststellen, dass die Gesetze in ihrer Handhabung alles andere als "Gerechtigkeit" entstehen lassen. Es gewinnt immer der mit dem besseren Anwalt - ganz unabhängig von Rechtslage und Rechtsempfinden.
Da wir alle gerade im Bereich der Live-Beschallung öfter mit Leuten mit sehr losem Rechtsvertsändnis umgeben sind, kann fast jeder in der Branche auf die ein oder andere nicht bezahlte Rechnung zurückblicken.
Ich habe bereits mehrfach in solchen Fällen die Justiz bemüht - meist erfolglos.
Obendrein verbraucht man viel Zeit und Energie im Umgang mit verschlafenen Amtsgerichten, die eine noch wurstigere Einstellung zur Schau stellen, als die meisten Richter.
Wenn Du Gerechtigkeit willst, vergiss die Justiz. Gerechtigkeit ist eine rein private Veranstaltung. Du musst selbst dafür sorgen, dass sie stattfindet.
Ärgere dich nicht, hier und da gibts auch ganz gesunde Geschäftsbeziehungen - diese sollte man angesichts schlechter Erfahrungen um so mehr pflegen.
Grüße
Opi
Dirk

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Dirk » Fr 6. Jul 2007, 00:15

ja da geb ich Dir Recht, zum Glück kann ich da auf einige Gute Geschäftsbeziehungen zurückgreifen, es ist eben nur ärgerlich, wenn man auf die Gelder angewiesen ist...
Ich danke Dir für die aufmunternden Worte.
Gruß und gute Nacht.
Dirk
Christian-B

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Christian-B » Fr 6. Jul 2007, 12:41

In der Schweiz würde man den Eventtechnik-Vertrag (wenn man den so bezeichnen will), vermutlich als Auftrag auslegen, und daher wäre er zwingend jederzeit kündbar. Allerdings wäre der Schaden zu ersetzen, der dem Auftragsnehmer durch eine Kündigung zur Unzeit entstanden war. Nicht zu ersetzen wären dabei der Gewinn oder die Investitionen, die der Auftragnehmer zwar eigens für die Vertragsausführung tätigte, diese aber letztlich eine Investition für seinen Betrieb darstellt und für ihn daher eigentlich nicht verloren ist. Die Auslegung als Werkvertrag ist - so denke ich - ausgeschlossen, denn es wird kein Werk ausgeliefert, es sei denn, der Vertrag beinhaltete einen Mitschnitt des Konzerts, den man in Form z.B. einer CD herausgegeben hätte. Beim Werkvertrag besteht ebenfalls ein jederzeitiges Kündigungsrecht, jedoch hat der Unternehmer diesfalls einen Anspruch auf den Gewinn (nebst dem Ersatz des Schadens).
Christian-B
Christian-B
Juppy

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Juppy » So 8. Jul 2007, 14:50

Gegenfrage:
Wieso tätigst Du für eine offensichtlich einmalige Geschichte eine 5.000 ?-Investition? (Anstatt die zusätzlich benötigten Geräte hinzu zu mieten?)
Bei einer Anmietung gäbe es vielleicht eine Chance, den Rechnungsbetrag vom Veranstalter einzufordern - aber so ...
chrisR

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von chrisR » So 8. Jul 2007, 20:34

Hallo,
gerade in dem Bereich ist es nervig für jeden Auftrag einen Vetrag abschließen zu müssen, der im Einzelnen und Speziellen alle Eventualitäen regelt. Das ist unpraktisch und hinderlich. Ein schriftliches Angebot und ein darauf folgender schriftlicher Auftrag sollten aber in jedem Fall zugrunde liegen. Darüber hinaus würde ich für mich wichtige und klare AGBs formulieren, die zum einen das festschreiben, was für mich und meine Arbeit elementar ist - alles überflüssige aus irgendwelchen Formvorlagen sollte rausbleiben - und die zum anderen für den Geschäftspartner eindeutig, verständlich und nachvollziehbar sind.
Gibt es dann Auftraggeber, die Probleme mit den "Auftragsbedingungen" haben, sollte man sich ohnehin überlegen, ob das tatsächlich der richtige Geschäftspartner ist.
Die AGBs immer mit dem Angebot aushändigen und mit Auftragserteilung als akzeptiert unterschreiben lassen.
Das festigt im Streitfall die Argumentation.
Tonmaus

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Tonmaus » Mo 9. Jul 2007, 10:41

Hallo Dirk,
Die Sache unterliegt dem Werkvertragsrecht. Der Werkvertrag kann nicht jederzeit gekündigt werden, bzw. steht Dir eine billige Entschädigung zu. Im Prinzip steht Dir das gesamte Honorar abzüglich der Kosten zu, die durch die Nichtdurchführung nicht entstanden sind.
Hier wird sicher auch zu berücksichtigen sein dass Du für die Durchführung des Auftrags investiert hast.
Aber: es müssen objektivierbare Maßstäbe angelegt werden.
Es könnte durchaus einen Ansatzpunkt liefern, das gesamte Equipment wieder zu verkaufen und den Verlust auf ein ansonsten übliches Ausfallhonorar aufzuschlagen. Damit sollte allen Seiten genüge getan sein.
Grüße,
Tonmaus
Christian CJB

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Christian CJB » Mi 18. Jul 2007, 14:59

Hallo Dirk,
wenn das ein langjähriger guter Kunde ist, kannst Du ja mal versuchen, mit ihm zureden: Verweise auf darauf, daß er ein guter Kunde ist, ihr schon viele Veranstaltungen in der Vergangenheit gestemmt hat, vielleicht gab es ja schon mal Lob und Anerkennung, dann erinnere ihn daran.
Sage, daß Du ihn auch gerne als Kunde behalten möchtest (z.B., weil er ein guter und angemehmer Kunde ist), und verweise auch darauf, daß die Dinge bisher anders gelaufen sind als diesmal (das heißt, Vorabsprachen wurden nicht kurzfristig umgeworfen).
Wahrscheinlich ist er / sie Kaufmann /-frau, dann weise dezent auf deine Kosten hin, die Du ja auch bezahlen mußt, so wie er / sie seine / ihre Kosten auch bezahlen muß.
- Kurz, versuche, Gemeinsankeiten herauszustellen, ihm etwas Honig um den Mund zu schmieren und Verständnis für deine geschäftliche Situation zu wecken. Versuche, nach Alternativen zu forschen (kann man z.B. das Material bei der nächsten Veranstaltung einsetzen, usw.)
Dann findet sich - vielleicht ein Weg.
Only my cent,
Christian CJB
Franz Geiger

Re: Rechliche Schritte

Beitrag von Franz Geiger » Di 28. Aug 2007, 03:33

Formuliere heute mal eine AGB gegenüber dem Kunden. Die wollen schnell schnell und flexibel ein Billigangebot und ja nicht viel bezahlen. Da kriegt man erst gar keinen Auftrag, wenn man sich binden will.
Ansonsten Vorsicht: KEINE RECHTSBERATUNG GEBEN !
Dirk

Rechliche Schritte

Beitrag von Dirk » Do 5. Jul 2007, 15:26

Hallo liebe Tonschaffende,
ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an euch....
Es geht darum, dass morgen (Freitag) ein Konzert stattfinden sollte, es soll immer noch, jedoch nun plötzlich ohne die gesammte Eventtechnik, lediglich Licht.
Nun wurden natürlich knapp 5000 ? investiert um die Veranstaltung Kundengerecht auszuführen. Nun sitz ich natürlich auf meine Kosten. Ein Vertrag diesbezüglich wurde nicht erstellt da es sich um einen normalen Auftrag handelte.
Hab ich dennoch die Möglichkeit die für das Event angeschaffte Technik zumindest zum Teil inRechnung zu stellen oder bleibe ich darauf sitzen? Der gesammte Auftrag hätte die Kosten fast wieder eingespielt, daher die Investition.
Gruß
Dirk
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