GEZ-Gebühren für Audio PC!?

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Josch
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GEZ-Gebühren für Audio PC!?

Beitrag von Josch » Mo 6. Jul 2009, 22:08

Hi Leute,

erstmal vorweg: ich habe einen PC, den ich sowohl privat (Internet-email) als auch für Audio-Aufnahmen nutze. Ja, ja ich weis niemals ins Internet mit dem Audio-PC - leider habe ich nicht die Mittel mir einen Extra PC zu leisten und bislang - toi-toi-toi - ist auch noch nichts passiert. Für den privaten PC bezahle ich bereits GEZ-Gebühren, jetzt habe ich jedoch vor etwa einem halben Jahr meine (Nebenberufliche) Tätigkeit als "Audio-engineer" angemeldet. Jetzt kommt auf einmal die GEZ und möchte wissen, ob auch alle Geräte in meinem "Betrieb" angemeldet sind ... hmmm - ich denke mal, daß ich jetzt nicht zweimal für ein und dasselbe Gerät zahlen muss - oder etwa doch!?

Wer hat hier Erfahrungen und weis wie man in so einem Fall am besten taktiert - bei der kleinsten Doppeldeutigkeit hat man bei der GEZ ja sofort heiden Ärger!Siehe z.B. hier : http://fernsehkritik.tv/folge-26/!

Danke und bis bald ...

Josch

GEZ-Gebühren für Audio PC!?

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Hansi

Re: GEZ-Gebühren für Audio PC!?

Beitrag von Hansi » Mo 3. Aug 2009, 10:11

Hallo,

die Antwort ist ganz einfach NEIN! Du kannst Dich befreien lassen, wie das geht steht hier:

http://www.mein-geschaeftserfolg.de/Akt ... 8273e08a5a
Kosten sparen bei der GEZ-Gebühr für Ihren Computer - 8. September 2008

Erst im letzten Jahr mussten Selbstständige eine Neuerung hinnehmen, dass nicht nur für Fernseher und Radios, sondern auch für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eine GEZ-Gebühr fällig wird. In diesen Bereich fallen Computer mit Internet-Zugang, Handys und Navigationsgeräte. Nach einem aktuellen Urteil können Sie jetzt Kosten sparen und die GEZ-Gebühr für Ihren Computer vergessen. Warum, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Arbeit ohne einen Computer ist inzwischen schwer vorstellbar. Eigentlich benötigen Sie einen Computer zwingend für Ihre Arbeit, weil es beispielsweise inzwischen Pflicht ist, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen per Internet an das Finanzamt zu schicken.

Kosten sparen durch Gebührenbefreiung, wenn bereits ein Gerät angemeldet ist
Selbstständige, die bereit ein anderes Gerät angemeldet haben, können ab sofort Kosten sparen, weil sie zumindest von der GEZ-Gebühr für den PC verschont bleiben. Das ist jetzt möglich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Das Urteil legt fest, dass ein Computer von der Gebühr befreit ist, wenn für dasselbe Grundstück bereits ein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Sie können auch dann Kosten sparen, wenn Sie beispielsweise das Radio privat und den Computer geschäftlich nutzen.

Gebührenpflichtig: geschäftliches Zweitgerät
In der Regel zahlen Sie für geschäftlich genutzte Rundfunkgeräte pro Gerät einzeln Gebühren. Für den Computer können Sie jedoch als neuartiges Rundfunkempfangsgerät die so genannte Zweitgerätbefreiung nutzen. Nach dieser Regel können Sie immer Kosten sparen, wenn Sie geschäftlich oder privat ein Radio oder Fernsehgerät bei der GEZ angemeldet haben.

Pro Jahr rund € 70,- Kosten sparen
Dazu ein praktisches Beispiel: Sie arbeiten als Selbstständiger in Ihrer Privatwohnung in einem Arbeitszimmer, das mit einem PC ausgestattet ist. Privat haben Sie zudem einen Fernseher oder Radio bei der GEZ angemeldet. Sie haben die Voraussetzungen erfüllt, der geschäftlich genutzte PC ist von der monatlichen Gebühr in Höhe von € 5,52 befreit. Jährlich können Sie immerhin € 66,24 Kosten sparen.

Wie Sie Kosten sparen und sich von der Gebührenpflicht befreien
Nach dem neuen Urteil brauchen Sie den geschäftlich genutzten PC nicht bei der GEZ anzumelden, wenn Sie bereits für ein anderes Gerät Gebühren bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dieses Gerät privat oder geschäftlich nutzen.

Ist der Computer noch angemeldet, sollten Sie ihn wieder abmelden. Für die Abmeldung gibt es ein spezielles Formular. Im Abschnitt "Anmeldung von nicht privat genutzten Geräten" machen Sie folgende Angaben:

- Anschrift der Betriebsstätte
- Datum, ab dem der Computer abgemeldet sein soll
- Grund der Abmeldung: Zweitgerätebefreiung, da weiteres Gerät für das Grundstück angemeldet ist
- Anzahl der Geräte, die außerdem für das Grundstück angemeldet sind
- eigenhändige Unterschrift und Firmenstempel

Leider sind Abmeldungen nur für die Zukunft und für volle Kalender Monat möglich. Sie bekommen deshalb keine Gebühren nachträglich erstattet.
Viel Erfolg mit Deinen Audio-Produktionen!

Hansi
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hafi69
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Re: GEZ-Gebühren für Audio PC!?

Beitrag von hafi69 » Mo 3. Aug 2009, 13:39

Der beste Rat ist und bleibt: Überhaupt nicht mit der GEZ kommunizieren!
Solange Du Radio-Gebühren bezahlst hast Du Deine Schuldigkeit getan, Du bist aber NICHT zur Auskunft verpflichtet, auch wenn die GEZ da gerne etwas anderes unterstellt. Den üblichen GEZ-Fragebogen kannst Du getrost und ohne Skrupel immer direkt dem Altpapier zukommen lassen.
Ja, ja ich weis niemals ins Internet mit dem Audio-PC
Das sind so Ratschläge von Leuten, die offenbar wenig Ahnung haben...
Welchen Grund gibt es hierzu?
Internet ist nicht gleich Internet. Ich treibe mich mit meinem Audio-Rechner sicher nicht auf irgendwelchen Porno oder Warez-Seiten herum, öffne damit keine Attachements, die Unbekannte mir schicken.
Aber natürlich mache ich damit meine OS/Programm-Updates, versende e-Mails (z.B. mit Mp3) usw...
Ich kenne auch niemanden, der in den letzten Jahren überhaupt ein ernstes Problem wie Datenverlust hatte - und das wohlgemerkt mit einem ganz normalem XP-System.
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